Gefahrenbezeichnung von 1,2-Dichlorpropan: Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Der Hauptaufnahmeweg verläuft über den Atemtrakt. R 11 Leichtentzündlich. R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien für 1,2-Dichlorpropan: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. "EG-Kennzeichnung" Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: R-Sätze: 11 Leichtentzündlich. 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. S-Sätze: 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 24 Berührung mit der Haut vermeiden. Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Störfallverordnung: Anhang I - Nr.: 7b Mengenschwelle für Betriebsbereiche nach § 1 Abs. 1 Satz 1: 5000000 kg Satz 2: 50000000 kg Geltungsbereich: leichtentzündliche Flüssigkeiten Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Leichtentzündlich Technische Anleitung Luft: Klasse Anteil in % NK 100,0 Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (Listeneinstufung): stark wassergefährdend. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen M050 Allgemeine Arbeitschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen Merkblatt der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie: M017 Lösemittel