Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. R 11 Leichtentzündlich. R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
R-Sätze: 11 Leichtentzündlich. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S-Sätze: 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten. 43 Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Nationale Vorschriften:Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen M050 Allgemeine Arbeitschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen Betriebssicherheitsverordnung