Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R 34 Verursacht Verätzungen.
Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):
ADR/RID-GGVS/E Klasse: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl): UN-Nummer: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel Bezeichnung des Gutes: Begrenzte Menge (LQ) Gefahrzettel Bezeichnung des Gutes: Begrenzte Menge (LQ) Beförderungskategorie Tunnelbeschränkungscode
Bemerkungen: Limited Quantity: 1 l je Innenverpackung; 30 kg brutto je Versandstück Ameisensäure mit mehr als 5% Masse-%, aber höchstens 85 Masse-% Säure ist der UN 3412 zugeordnet.
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: R-Sätze: 34 Verursacht Verätzungen. S-Sätze: 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Technische Anleitung Luft: Klasse Anteil in % I 100,0
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen M050 Umgang mit Gefahrstoffen BG-Merkblatt M004 "Reizende /ätzende Stoffe"