Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Wirkt narkotisierend. R 45 Kann Krebs erzeugen. R 36/38 Reizt die Augen und die Haut. R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland): ADR/RID-GGVS/E Klasse: 6.1 (T1) Giftige Stoffe Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl): 60 UN-Nummer: 1710 Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel 6.1 Bezeichnung des Gutes: 1710 TRICHLORETHYLEN Begrenzte Menge (LQ) LQ7 Beförderungskategorie 2 Tunnelbeschränkungscode E Bemerkungen: Limited Quantity: 5 l je Innenverpackung, 30 kg brutto je Versandstück
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. "EG-Kennzeichnung"
R-Sätze: 45 Kann Krebs erzeugen. 36/38 Reizt die Augen und die Haut. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S-Sätze: 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: "Nur für den berufsmäßigen Verwender"
Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten. Die Zahl der Beschäftigten, die mit dem Gefahrstoff umgehen, ist so klein wie möglich zu halten. Störfallverordnung: Anhang I- Nr.: 9 a Mengenschwelle für Betriebsbereiche nach § 1 Abs. 1 - Satz 1: 100000 kg - Satz 2: 200000 kg Geltungsbereich: umweltgefährliche Stoffe Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Technische Anleitung Luft: (Klasse Anteil in %):(III 100,0) Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (Listeneinstufung): stark wassergefährdend.