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Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPSA)

Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPSA) ist eine organische Verbindung aus der Gruppe der Carbonsäureanhydride. Der Stoff ist ein wichtiger Härter für Epoxidharze und findet unter anderem bei der Herstellung von Beschichtungen, Klebstoffen sowie Kunststoffbauteilen im Automobilbereich und in der Elektronikindustrie Verwendung. Daneben kommt Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid als chemisches Zwischenprodukt in der Produktion von Methylhexahydrophthalsäureanhydrid und weiteren organischen Verbindungen zum Einsatz. In großtechnischen Verfahren wird der Stoff aus der Reaktion von Isopren mit Maleinsäureanhydrid gewonnen.

Bei PENPET erhalten Sie Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPSA) in höchster Qualität – von einem zuverlässigen Partner, der Ihren Ansprüchen auch langfristig gerecht wird. Für ein individuelles Angebot freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Die zeitnahe Lieferung der flüssigen Verbindung kann in Verpackungen mit unterschiedlichen Gewichten erfolgen.

CAS-Nr. 11070-44-3
EINECS-Nr. 247-830-1
Summenformel: C9H10O3

Synonyme: 1,2,3,6-Tetrahydromethylphthalsäureanhydrid, MTHPSA, MTHPA, 3a-Methyl-3a,4,7,7a-tetrahydroisobenzofuran-1,3-dion, 7a-Methyl-4,7-dihydro-3aH-2-benzofuran-1,3-dione

Anwendungsbereiche: Härter für Epoxidharze, Zwischenprodukt für Synthesen der organischen Chemie

Spezifikationen

Weitere Informationen

Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPSA) ist eine doppelt zyklische Verbindung. Die Moleküle des Stoffes bestehen aus einem unvollständig hydrierten Phenylring, welcher einen einfach ungesättigten Charakter aufweist, sowie einem zweiten zyklischen Bestandteil, der von der dehydratisierten Verbindung zweier an den Phenylrest angeschlossener Carboxylgruppen gebildet wird. Zusätzlich verfügt Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid über eine Methylgruppe. Diese kann an verschiedene Kohlenstoffatome des Stoffes gebunden sein, sodass von der Verbindung mehrere Isomere existieren.

Unter normalen Bedingungen liegt Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPSA) als zähflüssige, ölige Flüssigkeit mit einer leicht gelblichen Färbung vor. Die Verbindung erreicht ihren Siedepunkt bei einer Erhitzung auf 120 °C.

Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid ist in Wasser unter Hydrolyse löslich. In vielen organischen Lösungsmitteln wie Chloroform, Benzen, Ethanol, Toluol, Aceton, Tetrachlormethan und Essigsäureethylether ist die Verbindung ebenfalls gut löslich.

Bei bestimmungsgemäßer Lagerung stellt Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPSA) eine chemisch sehr stabile Verbindung dar. Der Stoff ist jedoch feuchtigkeitsempfindlich und hydrolysiert in Wasser. An der Luft kann es zur Bildung explosionsgefährlicher Peroxide kommen. Bei Kontakt mit starken Oxidationsmitteln drohen ebenfalls gefährliche Reaktionen mit heftigem Verlauf.

Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid ist brennbar, lässt sich jedoch nur schwer entzünden. Bei der Verbrennung der Verbindung entstehen giftige Gase wie Kohlenstoffmonoxid und Kohlenstoffdioxid.

Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPSA) ist ein reizender Gefahrstoff, von dem akute und chronische Gefahren für die Gesundheit ausgehen. Auf der Haut kann die Verbindung Rötungen, schmerzhafte Reizungen, allergische Reaktionen und eine bleibende Sensibilisierung auslösen. Benetzte Körperpartien sollten umgehend mit Wasser gespült und bei anhaltenden Beschwerden ärztlich behandelt werden. Am Auge kann der Stoff Verätzungen und schwere Schäden an der Hornhaut hervorrufen. Nach einer gründlichen Spülung des betroffenen Auges unter fließendem Wasser ist umgehend eine augenärztliche Behandlung zu veranlassen.

Das Einatmen der Dämpfe und Aerosole des Stoffes reizt die Atemwege und kann Husten, Atembeschwerden, asthmaähnliche Symptome sowie allergische Reaktionen auslösen. Nach einer Resorption der Verbindung in den Stoffwechsel können Störungen des zentralen Nervensystems wie Benommenheit und Schläfrigkeit auftreten. Bei Verdacht auf eine Vergiftung ist umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid ist giftig für Wasserorganismen und darf nicht in die Umwelt gelangen. Bei einem Entweichen größerer Mengen der Verbindung in Gewässer, in den Boden oder in das Abwasser sind die örtlichen Umweltbehörden zu verständigen.

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